UNSERE LEISTUNGEN
LEISTUNGEN IM RAHMEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Als ambulanter Pflegedienst arbeiten wir auf der Grundlage des Vertrages mit dem Verband der Pflegekassen. Hierin ist geregelt und fest vorgeschrieben, welche Leistungen wir zu welchem Kostensatz erbringen dürfen. Die einzelnen Leistungen nennt man „Leistungskomplexe“. Sie sind detailliert untergliedert in Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Die für uns verbindliche Aufstellung finden Sie hier als PDF-Datei.
Vor Beginn jeder pflegerischen Versorgung informieren wir Sie über die anfallenden Kosten und schließen einen Pflegevertrag mit Ihnen ab.
Zur Grundpflege zählt man alle so genannten Verrichtung, die direkt am Körper stattfinden. Hierzu zählt z.B. das Waschen des Köpers oder einzelner Köperbereiche, das Anziehen und die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Sie können aber auch unsere Hilfe in Anspruch nehmen, wenn wir Sie beispielsweise zum Arzt begleiten sollen. Wir sprechen mit Ihnen ab, was für Sie hilfreich ist.
Die „klassischen“ Leistungen bei hauswirtschaftlicher Versorgung sind das Reinigen der Wohnung und das Waschen der Wäsche, was jeweils im 15-Minuten-Takt gebucht werden kann. Hiermit ist eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Zeit möglich. Weiterhin können Einkäufe und kleine Besorgungen von uns übernommen werden. Ganz wie Sie es wünschen oder brauchen.
Wird Ihre Pflege privat abgesichert, also durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn oder gibt es neben dem Pflegedienst eine weitere Pflegeperson, steht Ihnen die Verhinderungspflege zu. Wenn Ihre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder sonstiges nicht in der Lage ist, Ihre Pflege zu übernehmen, können wir für eine gewisse Zeit die Pflege gewährleisten. Das wird ganz individuell mit Ihnen besprochen. Wir helfen Ihnen natürlich auch bei der Beantragung dieser Leistung.
Für Empfänger von Pflegegeld ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Hier besucht Sie eine examinierte Fachkraft und erörtert mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre Situation zu Hause. Im Vordergrund steht die Beratung. Wir informieren Sie z.B. über Neuerungen, über Ihnen zustehende Leistungen, über in Frage kommende Hilfsmittel und beantworten Ihre Fragen. Wir besuchen Sie auf Wunsch automatisch in den vorgeschriebenen Zeitabständen.
Ab dem 1.1.2017 haben alle Versicherten in häuslicher Pflege Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden für die Entlastung der pflegenden Angehörigen bzw. der Versicherten. Er dient der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Der Entlastungsbetrag kann auf Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse in Anspruch genommen werden und darf nur von bei der Pflegekasse zugelassenen Anbietern erbracht werden. Das sind in der Regel die ambulanten Pflegedienste. Der Entlastungsbetrag steht monatlich zur Verfügung. Er kann aber auch aufgespart werden und ist bis zu 6 Monate übertragbar.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und Auswahl der entsprechenden Leistungen gern und unterbreiten Ihnen ein ganz individuelles Angebot.
Wir haben uns als Pflegedienst einen Katalog erarbeitet, den Sie HIER einsehen können.
LEISTUNGEN IM RAHMEN DER KRANKENVERSICHERUNG
Die Leistungen der Krankenkasse richten sich an Menschen, die krank sind. Ihr Hausarzt kann zur Absicherung seiner Therapie das Hinzuziehen eines Pflegedienstes anraten und verordnet die entsprechenden Leistungen. Die verordnungsfähigen Leistungen sind auf der Grundlage des Vertrages mit dem Verband der Krankenkassen verbindlich vorgeschrieben.
Unsere Arbeitsgrundlage ist die ärztliche Anordnung in Form einer Verordnung über häusliche Krankenpflege. Diese bearbeiten wir gern für Sie und reichen sie bei der Krankenkasse ein, damit diese eine Kostenübernahme erteilt.
Oft verliert man mit zunehmendem Alter oder auf Grund einer Krankheit die Fähigkeit, seine Medikamente selbst bereit zu stellen. Hier können wir Ihnen helfen, Ihre Wochenbox herzurichten. Wenn Sie Ihre Medikamente nicht mehr selbst einnehmen können, helfen wir Ihnen auch hierbei.
Diabetiker sind nicht immer in der Lage, selbst ihren Blutzucker zu messen und/oder sich selbst zu spritzen. Wenn Ihr Arzt es für erforderlich hält, kommen wir Ihnen hier zu Hilfe und übernehmen diese Leistungen. Wir können Sie dabei auch gern anleiten, damit Sie Ihre Selbständigkeit erhalten.
Sollten Sie eine z.B. eine Vitamin B12-Injektion benötigen oder Heparin/Fraxiparin oder andere Präparate subkutan verabreicht bekommen, übernehmen wir das für Sie, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst möglich ist.
Wenn Sie eine Wunde haben, die regelmäßig versorgt werden muss, stehen wir Ihnen auf ärztliche Anordnung zur Verfügung. Wir arbeiten auch hier eng mit Ihrem Hausarzt zusammen, beobachten den Wundverlauf und reagieren entsprechend. Handelt es sich um besonders schlecht heilende Wunden, ziehen wir eine professionelle Wundschwester hinzu. Sie unterstützt Ihren Hausarzt und uns bei der Versorgung.
Wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden und aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkungen noch nicht wieder allein zu Hause zurechtkommen, kann Ihnen Ihr Hausarzt Hilfe bei der Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung verordnen. Das ist z.B. nach Frakturen der Extremitäten möglich.
Nach ambulanten Operationen kommen wir bei Bedarf noch ein paar Tage zur Wundversorgung oder zum Spritzen zu Ihnen.
Die Portversorgung ist ein sehr sensibler Bereich. Bei bestimmten Krankheiten ist manchmal eine intravenöse Langzeittherapie beispielsweise für Chemotherapien oder parenterale Ernährung sinnvoll. Die Entwicklung des Portkathetersystems, kurz Port, bietet zahlreiche Vorteile – für Patienten, Pflegepersonal und Ärzte. Unsere examinierten Fachkräfte sind auf die Versorgung dieses Systems geschult und führen sie seit mehreren Jahren durch. Wir arbeiten hier eng mit der beauftragenden onkologischen Praxis zusammen.
Wir pflegen enge Kooperationen mit:
- ihrem Hausarzt
- ihrer Apotheke
- ihren Therapeuten
Wir stellen leihweise zur Verfügung:
- Rollstühle
- Toilettenstühle
- Rollatoren